Kunst und Kulturvermittlung leistet wichtige Bildungs- und Kommunikationsarbeit für das Publikum an Kulturinstitutionen. Kunst- und Kulturvermittlung übersetzt, initiiert Gespräche und Diskussionen, bietet kooperative Lernprozesse, und begleitet im Lebenslangen Lernen. Eine Vielfalt von Formaten und Methoden bietet Erfahrungsräume für unterschiedliche Besucher/innengruppen. Inklusive und niederschwellige Ansätze ermöglichen Partizipation. Kulturvermittlung ist aktiv gelebte Praxis.
Im Rahmen einer Sonderförderung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden auf Grundlage des Kunstförderungsgesetzes 50 Projektförderungen im Bereich Kunst- und Kulturvermittlung in der Höhe von jeweils 4.000 € vergeben.
Zielsetzung ist
Kunst- und Kulturvermittler/innen bei der Entwicklung eines Vermittlungs-
projekts – mit zumindest einmaliger Umsetzung – zu unterstützen.
Die Etablierung von neuen Formaten ist wünschenswert, jedoch nicht Bedingung.
Gesucht werden
Vermittlungsprojekte in den Sparten Architektur & Baukultur, Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Film, Musik, Museum- und Ausstellungswesen sowie spartenübergreifende Projekte.
Es sollen Vermittlungsprojekte entstehen, die …
- inklusive Zugänge und kulturelle Teilhabe schaffen
- den gestalterischen Fokus auf Partizipation, Interdisziplinarität,
Chancengleichheit legen - die Pandemiesituation mitdenken (mögliche COVID-19-konforme
Durchführung) - an gleichwertigen Standorten oder Institutionen wiederholt werden kann
Einreichberechtigt sind
Kunst- und Kulturvermittler/innen aller Sparten, die ihren Wohnsitz in Österreich haben sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich.
Einreichungen von Bundeseinrichtungen sowie Einrichtungen, an denen der Bund beteiligt ist sowie Projekte, die bereits von der Sektion Kunst und Kultur gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Projektförderung muss zu einem überwiegenden Teil in die Konzeption
fließen (Honorar- und Personalkosten), darüber hinaus können Materialkosten abgerechnet werden.
Wie und mit welchen Unterlagen kann eingereicht werden?
- vollständiges Ansuchen über https://de.surveymonkey.com/r/Einreichung_Kulturvermittlung
- Kurzbeschreibung des geplanten Vermittlungsprojekts inklusive Zeitplan
- Kalkulation/Kostenaufstellung
- Bei Einreichungen von Einzelpersonen: Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und bisherigen beruflichen Tätigkeiten, Kopie des Meldezettels
- Bei Einreichungen von Institutionen: Leitbild der Institution, Vereinsregisterauszug/ Statuten oder Firmenbuchauszug
Die Veröffentlichung des Konzepts nach Erbringung des Arbeitsberichts ist angestrebt, erfolgt aber nur nach Rücksprache und Zustimmung der Einreichenden.
Vergabe
Aus den eingereichten Rohkonzepten wählt eine Fachjury 50 Projekte aus. Die Einreichenden werden bis längstens Ende März über Zu- und Absage verständigt.
Aus den von der Jury ausgewählten Rohkonzepten müssen in der Folge detaillierte Konzepte (Zielgruppe, didaktische Mittel, Art und Ort der Umsetzung) erarbeitet und zumindest einmal umgesetzt werden.
Termine
Einreichfrist: 31. Jänner 2021
Nachweisfrist: 31. Juli 2021
Nachweisbedingungen sind
- ein detailliertes Konzept des Vermittlungsprojektes inkl. Zielgruppe, didaktische Mittel, Art und Ort der Umsetzung
- ein kurzer Arbeitsbericht (max. 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- die zumindest einmalige Durchführung
- eine Kostenübersicht (Belegübersicht nur auf Anfrage)
Die Förderabwicklung erfolgt durch den Museumsbund Österreich.