Die jeweils aktuellen Covid-Maßnahmen können auf der Website von ICOM Österreich nachgeschaut werden:
http://icom-oesterreich.at
Betreffend Mitarbeiter*innen gelten die arbeitsrechtlichen Regelungen, wie sie seitens Bundesregierung vorgegeben werden, wobei die Unternehmen selbst entscheiden können, ob Mitarbeiter*innen im Home Office bleiben können oder nicht.
Nähere Infos unter: https://www.sozialministerium.at
Dazu verlautbart der Museumsbund Österreich:
„Mitarbeiter*innen – ob mit oder ohne Besucher*innenkontakt – dürfen die Arbeitsstätte ab 15. November nur mit 3-G-Nachweis betreten (in Oberösterreich 2,5-G-Nachweis). Außer in Oberösterreich, Salzburg und Wien ist bei erbrachten Nachweis grundsätzlich keine Maske notwendig, in Oberösterreich, Salzburg und Wien muss eine FFP2-Maske getragen werden.“
Nähere Infos unter: https://www.museumsbund.at